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Schutzkonzept

Als Bildungshaus in Trägerschaft des Bistums Osnabrück gilt für Haus Ohrbeck die am 01.01.2020 im Bistum Osnabrück in Kraft gesetzte »Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz«.

Rahmenordnung

Im Rahmen des Institutionellen Schutzkonzepts, das jede kirchliche Einrichtung im Bistum entwickelt und etabliert hat, hat Haus Ohrbeck einen hauseigenen Notfallplan entwickelt und eine Selbstverpflichtungserklärung formuliert, die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterzeichnet haben.

Selbstverpflichtungserklärung
der Mitarbeiter:innen von Haus Ohrbeck

i.S.d. § 7 Gesetz zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Osnabrück – Präventionsordnung

  • Ich engagiere mich in Haus Ohrbeck für einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang mit allen Personen meines Arbeitsumfeldes und mit allen mir anvertrauten Personen – Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gleichermaßen.
  • Ich richte meine Arbeit im Sinne einer Selbstverpflichtung an den nachfolgenden Punkten aus:
  • Ich achte und respektiere die Persönlichkeit und Würde meiner Mitmenschen. Meine Arbeit ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen gegenüber allen Personen meines Arbeitsumfeldes und gegenüber allen Personen, die in meine Obhut gegeben sind.
  • Ich schütze nach Kräften die Personen meines Arbeitsumfeldes und die Personen, die mir anvertraut sind, vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.
  • Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen von anderen respektiere ich. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die Intimsphäre aller Personen meines Arbeitsumfeldes und aller mir anvertrauten Personen.
  • Ich verpflichte mich zu melden, wenn ich diskriminierendes oder gewalttätiges oder sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, beobachte. 
  • Ich bin mir meiner Vorbildfunktion gegenüber den Personen meines Arbeitsumfeldes und gegenüber mir anvertrauten Personen bewusst. Mein Handeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus.
  • Ich bin mir bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen und Minderjährigen arbeits-, disziplinar- und strafrechtliche Folgen hat.
  • Ich bin mir bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Erwachsenen, die nicht in gegenseitigem Einverständnis stattfindet, arbeits-, disziplinar- und strafrechtliche Folgen haben kann.
  • Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann und wo ich bei Bedarf Hilfe zur Klärung und Unterstützung bekomme und in Anspruch nehmen kann.
    Übersicht Telefonnummern von Beratungsstellen und -personen